Urteil schärft Auskunftsrecht gegenüber Lebensversicherern
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in Artikel 15 einen weitreichenden Auskunftsanspruch von Versicherungsnehmern gegenüber ihren Versicherungen vor. Wie umfassend er in der Praxis greifen sollte, war bereits Gegenstand mehrerer …